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UNO-Club Vereinssatzung

§ 1 Name und Gründungstag

Der Verein führt den Namen „UNO-Club Dresden“. Er wurde am 08.01.2008 gegründet.

§ 2 Zweck und Aufgaben

Zweck des Vereins ist die Pflege des Kartenspieles UNO und der Geselligkeit. Die Mitglieder nehmen an Meisterschaften – insbesondere der clubinternen Meisterschaft - teil.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht

in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen

Zwecke verwendet werden.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede voll geschäftsfähige, natürliche Person oder jede juristische Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern.

(2) Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Über die Neuaufnahme eines bereits ausgeschiedenen Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung.

(3) Die Aufnahmegebühr wird durch Vorstandsbeschluss festgelegt. Sie beträgt zur Zeit 20,00 Euro.

(4) Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.

(5) Jedes Mitglied verpflichtet sich, in jedem Kalenderjahr zu einer Beitragszahlung. Die Höhe des Beitrags wird grundsätzlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.  Er beträgt zur Zeit 10,00 Euro und ist zum 01.01. jeden Jahres fällig. Der Vorstand ist berechtigt, Ausnahmeregelungen zu treffen.

(6)   Die entsprechenden Beiträge sind  in die Sonderkasse einzuzahlen.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

(1)  Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.

(2)  Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

(3)  Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.

§ 6 Die Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7 Der Vorstand

(1) Der Vorstand nach § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.

(2) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Wahl des nächsten Vorstandes im Amt.

(3) Der Verein wird nach außen vertreten durch den ersten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

(4)  Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 250 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.

(5) Der Vorstand ist verantwortlich für:

1. die Führung der laufenden Geschäfte,

2. die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,

3. die Verwaltung des Vereinsvermögens,

4. die Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr,

5. die Buchführung,

6. die Erstellung des Jahresberichts,

7. die Vorbereitung und

8. die Einberufung der Mitgliederversammlung.

 

§ 8 Die Mitgliederversammlung, Zuständigkeit, Einberufung

(1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

1. die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,

2. die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste

Geschäftsjahr,

3. die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,

4. die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages und

5. die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins,

(2) Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder berechtigt. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr abgehalten. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung des Vorstands unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Der Einladung ist sind eine Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen beizufügen.

(3) Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden.

 

§ 9 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn dies im Dienste der

Vereinsinteressen erforderlich erscheint, oder wenn die Einberufung von mindestens 1/10 der

Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen bei einem Vorstandsmitglied verlangt wird. In

dringlichen Fällen kann in der außerordentlichen Mitgliederversammlung auch über

Satzungsänderungen entschieden werden.

 

§ 10 Auflösung des Vereins, Liquidatoren

(1) Bei Auflösung des Vereins oder sonstiger rechtlicher Beendigung fällt das Vereinsvermögen zu gleichen Teilen an die Vereinsmitglieder oder deren Rechtsnachfolger. Das Vereinsvermögen ist ausschließlich zu dem in §1 dieser Satzung definierten Zweck zu verwenden.

(2) Als Liquidatoren werden der erste Vorsitzende und der Schatzmeister bestellt.

 

§ 11 regelmäßige Treffen / Veranstaltungen

(1) Im Allgemeinen treffen sich die Clubmitglieder mittwochs zwischen 19:00 Uhr und 24:00 Uhr.

(2) Diese Treffen sind für Mitglieder Pflichtveranstaltungen. Kann ein Mitglied nicht teilnehmen, so ist dies über die Vereinshomepage bis 16 Uhr mitzuteilen. Fehlt ein Mitglied unentschuldigt, so sind jeweils 1,00 EUR in die Sonderkasse einzuzahlen.

(3) Erfolgt eine Teilnahme trotz Abmeldung, so müssen 0,50 EUR in die Sonderkasse eingezahlt werden.

(4) Kommt ein Mitglied unentschuldigt deutlich zu spät (>15 Minuten) so ist 0,01 EUR je angefangene Minute in die Sonderkasse zu entrichten.

(5) An den Spieleabenden dürfen ausschließlich mitspielende Mitglieder teilnehmen.

(6) Gastspieler sind erlaubt, müssen aber über die Homepage oder beim Vorstand angemeldet werden.

(7) Am Ende eines jeden Spieleabends werden zusätzliche Beiträge in die Vereinskasse gezahlt. Die Höhe richtet sich nach den jeweils erzielten Punkten. Ein Punktwert entspricht aktuell 0,1 Cent.

(8) Neben der Anwesenheit und der erreichten Punktzahl werden sogenannte „Schnapszahlen“ protokolliert. Eine „Schnapszahl" ist eine mind. 3 stellige Zahl bestehend aus gleichen Ziffern.

(9) Hat man eine Schnapszahl erreicht, und verliert das nächste Spiel mit 0 Punkten, so gilt das als neue Schnapszahl.

(10) Die erste Schnapszahl muss innerhalb der Saison an die Leute, die bei der Schnapszahl anwesend waren, ausgegeben werden. Alle weiteren Schnapszahlen müssen sofort mit 1,00 EUR in die Sonderkasse eingezahlt werden.

(11) Ist ein Spiel beendet werden die Karten zur Zählung an den Nachbarn im Uhrzeigersinn sitzend weitergegeben.

(12) Neben den wöchentlichen Treffs finden mehrmals jährlich Sonderveranstaltungen statt.

 

§ 12 Jährliche Clubmeisterschaft

(1) Clubmeister kann jedes Mitglied werden. Zur Feststellung des Clubmeisters wird jeweils mittwochs ein Preis-UNO durchgeführt. Gespielt wird nach den Regeln des UNO-Club Dresden. Damit ein Spieltag zählt, müssen mind. 3 Spieler anwesend sein, darunter 2 Mitglieder.

(2) In die Wertung zur Clubmeisterschaft kommen alle Mitglieder, die im Laufe des Jahres mindestens 250 Spiele absolviert haben.

(3)   Die Sitzreihenfolge wird pro Spieltag ausgelost.

(4)   Über die Spielvariante kann über die Homepage abgestimmt werden. Die Abstimmung endet am Vortag 23:59. Die beiden Spiele mit den meisten Stimmen müssen mitgebracht werden. Jedes Mitglied kann das Abstimmungsergebnis einsehen und sollte "sein" Spiel mitbringen, sofern es gespielt werden muss. Alternativ ist immer UNO Classic vorhanden. Das Spiel mit den meisten Stimmen wird aus der nächsten Abstimmliste gestrichen. 

(5)  Ein Wechsel der Spielvariante kann nicht erfolgen.

(6) Der Sieger ist jener Spieler, der im Durchschnitt die wenigsten Punkte gesammelt hat. 

(7)  Dadurch werden aktive Mitglieder besonders gewürdigt.

(8) Der Sieger der jährlichen Clubmeisterschaft gewinnt einen Preis und erhält einen Wanderpokal. Zusätzlich werden entsprechende Medaillen verliehen.

(9) Ab der Saison 2010/2011 wird es einen zusätzlichen Wanderpokal für den Spieler mit den meisten Anwesenheiten geben.

 

§ 13 Sonderveranstaltungen

(1)  Bei Ausflügen, Urlauben etc. geht max. 1 Tag mit 1 Spielen in die Meisterschaftswertung ein. Dabei müssen mind. 3 Mitglieder anwesend sein.

Zusätzliche Spiele gehen in eine "Urlaubskasse" welche vor Ort aufgebraucht werden kann.

(2)  Zweimal im Jahr (April, November) finden Sonderrunden statt. Dabei zählt der Punktwert 4-fach wobei der 1. Teil in die Meisterschaftskasse, die 3 verbleibenden Teile in die Sonderkasse eingezahlt werden. Vorraussetzung ist, dass mindestens 7 Mitglieder anwesend sind. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter legt diese Sonderrunde spontan fest.

(3)  Einmal imJahr findet der UNO-Pokal-Nacht statt.

(4) Sonderspielrunden müssen allen Mitgliedern bekannt und zugänglich sein.

 

§ 14 Ordnungsmaßnahmen

Bei Clubschädigendem oder sonstigen Fehlverhalten innerhalb der Gemeinschaft  kann ein Mitglied durch den Vorstand aus dem Klub ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für ein Mitglied, das seinen Jahresbeitrag bis zur Hauptversammlung nicht bezahlt hat. Dem Mitglied sind die Gründe schriftlich mitzuteilen. Gegen diese Entscheidung ist Einspruch möglich. Über diesen Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit in geheimer Abstimmung.

§ 15 Änderung der Satzung

Über eine Änderung der Satzung entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 16  Wirksamwerden

Die Original-Satzung wurde am 08.01.2008 von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist am gleichen Tag wirksam geworden.

 

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 26.11.2008 wurde in die Satzung eingearbeitet und sind seit dem 10.12.2008 wirksam.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 25.11.2009 wurde in die Satzung eingearbeitet und sind seit dem 28.12.2009 wirksam.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 22.11.2010 wurde in die Satzung eingearbeitet und sind seit dem 27.12.2010 wirksam.

--> Anwesenheit auf 20 reduziert

--> Neuregelung bei Abmeldungen

--> Neuregelung bei 4-fach Sonderrunden

--> Neuregeulung bei Schnapsrunden

--> Einführung eines Anwesenheitspokals

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 21.11.2012 wurde in die Satzung eingearbeitet und sind seit dem 04.12.2012 wirksam.

--> Anwesenheit auf 250 Spiele abgeändert

--> Neuregelung bei Abstimmung