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UNO Spielanleitungen

Auch das Beste UNO-Kartenspiel taugt nichts ohne eine gescheite Spielanleitung. Die offiziellen UNO-Spielregeln liegen in der Regel jedem UNO-Spiel bei. Gehen diese einmal verloren, so kann man auf der offiziellen Seite von Mattel diese herunterladen.

 

Im folgenden eine kleine Auswahl der gebräuchlichsten UNO-Spielanleitungen in deutscher Sprache:

 

 

Wem diese Standardregeln auf Dauer zu langweilig sind, der sollte man ein Blick in unsere Spielregeln werfen. Diese machen die Spiele interessanter und zum Teil auch schneller.

Hier gibt es eine Auswahl von UNO Spielvarianten, die wir abwechselnd spielen:

 

 

UNO Spielregeln

Allgemeines:

 

Es gibt unzählig viele Varianten, wie man UNO spielen kann. Im Folgenden sollen die UNO-Spielregeln des UNO-Clubs Dresden in der aktuellen Fassung aufgeführt werden.

Zunächst erhält jeder Spieler sieben Karten. Eine Startkarte wird vom Ablagestapel aufgedeckt. Es beginnt der Nebenspieler desjenigen, der die Karten ausgegeben hat. Nun muss nacheinander jeder Spieler eine passende Karte (Farbe oder Zahl) ablegen. Sollte einer keine passende Karte haben, so muss der jeweilige Mitspieler eine Karte vom Ablagestapel ziehen, die er – wenn möglich - auch direkt einsetzen kann.

Es gibt jedoch neben den „normalen Spielkarten mit einer Punktzahl von 0 bis 9 noch einige zusätzliche Aktionskarten:

  • „Retour“ (Drehen der Spielrichtung)
  • „Aussetzen“
  • „Zieh 2“ (Ziehen von 2 Karten)
  • „Zieh 4 + Farbenwahl“ (Ziehen von 4 Karten und Farbwahl)
  • „Farbenwahl“ (Joker)

 

Aktionskarten und Spielregeln für UNO H2O
  • +4 --> „Zieh 4 + Farbenwahl“ (Ziehen von 4 Karten und Farbwahl)
  • +2 --> alle Mitspieler ziehen jeweils 2 Karten
  • +1 --> alle Mitspieler ziehen jeweils 1 Karte
  • +1 / +2 dürfen nicht auf +4 gelegt werden

 

Aktionskarten und Spielregeln für UNO spin
  • Befindet sich auf der Karte um die Zahl in der Ecke ein Wirbel, so muss das UNO-spin-Rad gedreht werden. Besitzt man die identische Karte (Fabe und Zahl gleich) so darf diese gelegt werden und der nächste Spieler ist an der Reihe, ohne dass das Rad gedreht werden muss. Erfolgt das Drehen des Rades, so muss anschließend die Aktion ausgeführt werden, welche das Rad anzeigt (diese sind: "UNO spin" rufen, Battle, ablegen gleiche Zahl / Farbe, Ablegen bis auf 2 Karten, Karten weitergeben, Karten zeigen, ziehen bis blau/rot kommt)

 

Aktionskarten und Spielregeln für UNO kick
  • Elfmeter-Karten --> Es erfolgt eine Herausforderung mit einem Mitspieler. Hier werden abwechseln die höchsten Karten abgelegt.Der Verlierer muss alle ausgespielten Karten und 2 zusätzliche Strafkarten aufnehmen.

 

Aktionskarten und Spielregeln für UNO SpeedRacer
  • Racer X Karte --> Wird diese Karte ausgespielt, so wird zusätzlich die oberste Karte vom Kartenstapel aufgedeckt. Der nächste Spieler muss eine Karten legen, deren Zahl um EINS höher ist, als die Karte, die ausgespielt wurde. Liegt eine 9, so kann mit einer 0 die Runde verlängert werden. Der Verlierer muss 3 Strafkarten ziehen.

 

Aktionskarten und Spielregeln für UNO FCBayern
  • Kapitäns-Karte -->  Der Spieler, der diese Karte legt, bestimmt, in welcher Form die Karten getautscht werden. Generell können alle Karten in oder entgegengesetzt des Uhrzeigersinns getauscht werden, oder der Spieler bestimmt 2 Tauschpartner. Soll nicht getauscht werden, so wirkt die Karte als Farbwahl.

 

Aktionskarten und Spielregeln für UNO extreme
  • Bei dieser Spielvariante spielt der Zufall eine noch größere Rolle. Mittels Knopfdruck wird ein Mechanismus in Gang gesetzt, welcher darüber entscheidet, wieviel Strafkarten man aufnehmen muss. Folgende Sonderkarten kommen zum Einsatz:
  • +2 --> 2x Drücken. Diese Karte kann durch Legen einer weiteren +2-Karte verlängert werden.
  • x?--> wird diese Karte gespielt, so muss der nächste Spieler so oft drücken, bis Karten ausgeworfen werden
  • Alle Drücken --> hier müssen alle Spieler der Reihe nach drücken und die entsprechenden Karten aufnehmen. Der Spieler, welcher diese Karte gelegt hat ist anschließend wieder am Zug und kann eine Karte seiner Wahl ausspielen.
  • Karten weitergeben --> hier werden alle Spielkarten in Spielrichtung weitergegeben
  • Tauschen -->vergleichbar mit der Karte "0"

 

Aktionskarten und Spielregeln für UNO flash
  • Bei dieser Spielvariante bestimmt der Computer die Spielfolge. Mittels Lämpchen wird angezeigt, welcher Spieler als nächstes an der Reihe ist. Dieser hat dann 4-8 Sekunden Zeit, eine Aktion auszuführen.
  • "Die Hand". Wird diese Karte ausgespielt, müssen alle Spieler schnellstmöglich auf ihren Buzzer drücken. Derjeniger, der zuletzt gedrückt hat, muss 2 Strafkarten ziehen.

 

Aktionskarten und Spielregeln für UNO FIFA WM 2006
  • Abseitskarte: Mit Hilfe dieser Karte kann man +2- und +4-Karten abwehren. Wird diese Karte gelegt, müssen keine Strafkarten gezogen werden. Der Spieler kann sich eine Farbe wünschen und es geht in der aktuellen Spielrichtung weiter. Alternativ kann diese Karte auch als Farbwahl eingesetzt werden.

 

Aktionskarten und Spielregeln für UNO TIPPO
  • Tippokarte: Derjeniger Spieler, welcher diese Karte spielt, bestimmt den Spieler, der als erster eine Karte vom Kartenstapel in eine der beiden Waagschalen wirft. Es ist darauf zu achten, dass jede Waagschale mit 2 Karten bestückt ist. Anschließend ist der nächste Spieler in Spielrichtung am Zug. Bei dem Spieler, der die Waage kippt, muss 5 Strafkarten ziehen. Anschließend wünscht sich der Spieler, der die TIPPO-Karte gespielt hat, eine Farbe und es wird in Spielrichtung weitergespielt.
  • Zahlen mit Oktagonsymbol: Diese Karten wirken als STOPP-Karten für die Waage. Liegt so eine Karte in einer Waagschale, so ist die Waagschale geperrt. Wenn in beiden Waagschalen diese Karte oben liegt, hat der nächste Spieler die Wahl, in welche Waagschale er seine nächste Karte ablegt.

 

Aktionskarten und Spielregeln für UNO Toy Story 3
  • Lotso-Karte: Der Spieler, der diese Karte spielt, bestimmt eine Farbe. Jeder Spieler muss eine Karte dieser Farbe aus seinem Kartenvorrat zeigen. Alle Spieler, die keine Karte dieser Farbe besitzen, müssen 3 Strafkarten ziehen. Haben jedoch alle Spieler eine Karte dieser Farbe, so zieht der Spieler, der die Lotso-Karte gelegt hat, 3 Strafkarten. Anschließend wünscht sich der Spieler, der die Lotso-Karte gespielt hat, eine Farbe und es wird in Spielrichtung weitergespielt. Wird diese Karte als letzte Karte gelegt, muss das Duell noch ausgespielt werden.

 

Aktionskarten und Spielregeln für UNO cars
  • Siegerrunden-Karte: Wird diese Karte ausgespielt, muss jeder Spieler seine Handkarten verdeckt an den in Spielrichtung nächsten Spieler geben. Der Spieler, der diese Karte spielt, darf sich die neuen Karten anschauen. Er entscheidet, ob er diese Karten behalten oder weitergeben will. Dies setzt sich solange fort, bis der Spieler sich entscheidet, mit den aufgenommen Karten weiter zu spielen oder er seine eigenen Karten wieder besitzt. Anschließend wünscht sich der Spieler, der diese Sonderkarte gespielt hat, eine Farbe und der nächste Spieler setzt das Spiel fort. Diese Sonderkarte muss einzeln ausgespielt werden.

 

Aktionskarten und Spielregeln für UNO power
  • UNO power ist das UNO-Spiel mit den Türmen. Mit Hilfe der Türme hat man eine zusätzliche Chance sich gegen Zieh-Karten zu wehren. Auf jedem Turm ist ein Symbol angebracht. Legt der Vorgänger eine dieser Karten so ist man selbst gegen diese Aktion geschützt - vorausgesetzt man ist im Besitz des jeweiligen Turms.
  • "Nimm-2-Türme"-Karten: Der Spieler, der diese Karte spielt, darf sich 2 Türme nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es Türme anderer Mitspieler oder noch nicht im Spiel befindliche Türme sind. Diese Karte darf nur auf eine Karte gleicher Farbe oder auf eine andere "Nimm-2-Türme"-Karte gelegt werden.
  • "Nimm-1-Turm":  Der Spieler, der diese Karte spielt, darf sich 1 Turm nehmen. Anschließend bestimmt der Spieler einer Spielfarbe mit der das Spiel fortgesetzt wird.
  • Hinweis: Dieses Spiel beinhaltet keine "0". Es besteht somit keine Möglichkeit, Karten zu tauschen.

 

Sieger ist derjenige, der alle Karten abgelegt hat.

 

 

Spielegeln und Ergänzungen:

 

1. Spielkarten identisch in Farbe und Zahl, können zusammen abgeworfen werden (gilt auch für Aktionskarten, auch wenn bereits die zu spielende Farbe genannt wurde).

2. Ferner haben alle Spieler die Möglichkeit, eine deckungsgleiche Spielkarte (Farbe und Zahl) oder Aktionskarte dazwischen zu werfen, auch wenn sie nicht an der Reihe sind. Je nach Spielrichtung ist dann der Spieler, der links oder rechts daneben sitzt, an der Reihe. Vorrausetzung ist, dass kein anderer Spieler inzwischen gezogen oder gelegt hat.

3. Kann ein Mitspieler nicht legen, so muss er eine Karte vom Stapel ziehen. Die gezogene Karte kann jedoch bei entsprechender Möglichkeit abgelegt werden, bevor der nächste Spieler an der Reihe ist.

4. Finden Herausforderungen statt, und hat einer Spieler keine Zahl-Karte mehr auf der Hand, so muss er solange ziehen, bis er eine Zahl zieht. Alle gezogenen Karten, bis auf die Zahl-Karte müssen aufgenommen werden.

5. Wird eine Spielkarte mit einer „0“ gespielt, so werden die Karten getauscht. Der Tauschpartner ist der Mitspieler mit den wenigsten Karten. Haben mehrere Spieler gleich wenig Karten, so hat gilt Wahlrecht.

6. Wirft ein Spieler die vorletzte Karte ab, muss deutlich "UNO" gesagt werden, ansonsten müssen zwei Strafkarten vom Ablagestapel gezogen werden.

7. Wird „UNO-Spin“ gerufen, obwohl ein anderes Feld gedreht wurde, muss 1 Strafkarte gezogen werden.

8. Wird eine Spiel-Runde mit der Karte "Farbenwahl" (Joker) oder „Zieh 4“ beendet, zählen die Augen der Karten, die die Spieler/innen noch in der Hand halten, doppelt.

9. Beendet man das Spiel mit dem Abwurf von 2 Jokern, so zählen die Punkte der Mitspieler sogar vierfach.

10. Ist das Spiel beendet und besitzt ein Spieler die Karte „0“ so verdoppelt sich seine Punktanzahl.

11. Regel 8, 9 und 10 finden parallel Anwendung.

 

 

Punkte:

Spielkarte

Spiel

Punktwert

0-9 UNO classic jeweils "Augenwert"
Retour UNO classic 20 Punkte
Aussetzen UNO classic 20 Punkte
Zieh 2 UNO classic 20 Punkte
Farbwahl UNO classic 50 Punkte
Zieh 4 UNO classic 70 Punkte
Zieh 1 UNO H2O 50 Punkte
Zieh 2 UNO H2O 50 Punkte
Elfmeterkarte UNO kick 50 Punkte
Racer X-Karte UNO SpeedRacer 50 Punkte
Kapitänskarte UNO FCBayern 50 Punkte
UNO extreme Karten UNO extreme jeweils 20 Punkte
Handkarte UNO flash 20 Punkte
Abseits UNO FIFA WM 2006 50 Punkte
TIPPO-Karte UNO TIPPO 50 Punkte
Lotso-Karte UNO Toy Story 3 50 Punkte
Siegerrunden-Karte UNO cars 50 Punkte
Nimm-2-Türme UNO power 20 Punkte
Nimm-1-Turm UNO power 50 Punkte

UNO-Club Vereinssatzung

§ 1 Name und Gründungstag

Der Verein führt den Namen „UNO-Club Dresden“. Er wurde am 08.01.2008 gegründet.

§ 2 Zweck und Aufgaben

Zweck des Vereins ist die Pflege des Kartenspieles UNO und der Geselligkeit. Die Mitglieder nehmen an Meisterschaften – insbesondere der clubinternen Meisterschaft - teil.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht

in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen

Zwecke verwendet werden.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede voll geschäftsfähige, natürliche Person oder jede juristische Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern.

(2) Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Über die Neuaufnahme eines bereits ausgeschiedenen Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung.

(3) Die Aufnahmegebühr wird durch Vorstandsbeschluss festgelegt. Sie beträgt zur Zeit 20,00 Euro.

(4) Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.

(5) Jedes Mitglied verpflichtet sich, in jedem Kalenderjahr zu einer Beitragszahlung. Die Höhe des Beitrags wird grundsätzlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.  Er beträgt zur Zeit 10,00 Euro und ist zum 01.01. jeden Jahres fällig. Der Vorstand ist berechtigt, Ausnahmeregelungen zu treffen.

(6)   Die entsprechenden Beiträge sind  in die Sonderkasse einzuzahlen.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

(1)  Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod.

(2)  Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

(3)  Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt, oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.

§ 6 Die Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7 Der Vorstand

(1) Der Vorstand nach § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.

(2) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Wahl des nächsten Vorstandes im Amt.

(3) Der Verein wird nach außen vertreten durch den ersten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

(4)  Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 250 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.

(5) Der Vorstand ist verantwortlich für:

1. die Führung der laufenden Geschäfte,

2. die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,

3. die Verwaltung des Vereinsvermögens,

4. die Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr,

5. die Buchführung,

6. die Erstellung des Jahresberichts,

7. die Vorbereitung und

8. die Einberufung der Mitgliederversammlung.

 

§ 8 Die Mitgliederversammlung, Zuständigkeit, Einberufung

(1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

1. die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,

2. die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste

Geschäftsjahr,

3. die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,

4. die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages und

5. die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins,

(2) Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder berechtigt. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr abgehalten. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung des Vorstands unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Der Einladung ist sind eine Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen beizufügen.

(3) Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden.

 

§ 9 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn dies im Dienste der

Vereinsinteressen erforderlich erscheint, oder wenn die Einberufung von mindestens 1/10 der

Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen bei einem Vorstandsmitglied verlangt wird. In

dringlichen Fällen kann in der außerordentlichen Mitgliederversammlung auch über

Satzungsänderungen entschieden werden.

 

§ 10 Auflösung des Vereins, Liquidatoren

(1) Bei Auflösung des Vereins oder sonstiger rechtlicher Beendigung fällt das Vereinsvermögen zu gleichen Teilen an die Vereinsmitglieder oder deren Rechtsnachfolger. Das Vereinsvermögen ist ausschließlich zu dem in §1 dieser Satzung definierten Zweck zu verwenden.

(2) Als Liquidatoren werden der erste Vorsitzende und der Schatzmeister bestellt.

 

§ 11 regelmäßige Treffen / Veranstaltungen

(1) Im Allgemeinen treffen sich die Clubmitglieder mittwochs zwischen 19:00 Uhr und 24:00 Uhr.

(2) Diese Treffen sind für Mitglieder Pflichtveranstaltungen. Kann ein Mitglied nicht teilnehmen, so ist dies über die Vereinshomepage bis 16 Uhr mitzuteilen. Fehlt ein Mitglied unentschuldigt, so sind jeweils 1,00 EUR in die Sonderkasse einzuzahlen.

(3) Erfolgt eine Teilnahme trotz Abmeldung, so müssen 0,50 EUR in die Sonderkasse eingezahlt werden.

(4) Kommt ein Mitglied unentschuldigt deutlich zu spät (>15 Minuten) so ist 0,01 EUR je angefangene Minute in die Sonderkasse zu entrichten.

(5) An den Spieleabenden dürfen ausschließlich mitspielende Mitglieder teilnehmen.

(6) Gastspieler sind erlaubt, müssen aber über die Homepage oder beim Vorstand angemeldet werden.

(7) Am Ende eines jeden Spieleabends werden zusätzliche Beiträge in die Vereinskasse gezahlt. Die Höhe richtet sich nach den jeweils erzielten Punkten. Ein Punktwert entspricht aktuell 0,1 Cent.

(8) Neben der Anwesenheit und der erreichten Punktzahl werden sogenannte „Schnapszahlen“ protokolliert. Eine „Schnapszahl" ist eine mind. 3 stellige Zahl bestehend aus gleichen Ziffern.

(9) Hat man eine Schnapszahl erreicht, und verliert das nächste Spiel mit 0 Punkten, so gilt das als neue Schnapszahl.

(10) Die erste Schnapszahl muss innerhalb der Saison an die Leute, die bei der Schnapszahl anwesend waren, ausgegeben werden. Alle weiteren Schnapszahlen müssen sofort mit 1,00 EUR in die Sonderkasse eingezahlt werden.

(11) Ist ein Spiel beendet werden die Karten zur Zählung an den Nachbarn im Uhrzeigersinn sitzend weitergegeben.

(12) Neben den wöchentlichen Treffs finden mehrmals jährlich Sonderveranstaltungen statt.

 

§ 12 Jährliche Clubmeisterschaft

(1) Clubmeister kann jedes Mitglied werden. Zur Feststellung des Clubmeisters wird jeweils mittwochs ein Preis-UNO durchgeführt. Gespielt wird nach den Regeln des UNO-Club Dresden. Damit ein Spieltag zählt, müssen mind. 3 Spieler anwesend sein, darunter 2 Mitglieder.

(2) In die Wertung zur Clubmeisterschaft kommen alle Mitglieder, die im Laufe des Jahres mindestens 250 Spiele absolviert haben.

(3)   Die Sitzreihenfolge wird pro Spieltag ausgelost.

(4)   Über die Spielvariante kann über die Homepage abgestimmt werden. Die Abstimmung endet am Vortag 23:59. Die beiden Spiele mit den meisten Stimmen müssen mitgebracht werden. Jedes Mitglied kann das Abstimmungsergebnis einsehen und sollte "sein" Spiel mitbringen, sofern es gespielt werden muss. Alternativ ist immer UNO Classic vorhanden. Das Spiel mit den meisten Stimmen wird aus der nächsten Abstimmliste gestrichen. 

(5)  Ein Wechsel der Spielvariante kann nicht erfolgen.

(6) Der Sieger ist jener Spieler, der im Durchschnitt die wenigsten Punkte gesammelt hat. 

(7)  Dadurch werden aktive Mitglieder besonders gewürdigt.

(8) Der Sieger der jährlichen Clubmeisterschaft gewinnt einen Preis und erhält einen Wanderpokal. Zusätzlich werden entsprechende Medaillen verliehen.

(9) Ab der Saison 2010/2011 wird es einen zusätzlichen Wanderpokal für den Spieler mit den meisten Anwesenheiten geben.

 

§ 13 Sonderveranstaltungen

(1)  Bei Ausflügen, Urlauben etc. geht max. 1 Tag mit 1 Spielen in die Meisterschaftswertung ein. Dabei müssen mind. 3 Mitglieder anwesend sein.

Zusätzliche Spiele gehen in eine "Urlaubskasse" welche vor Ort aufgebraucht werden kann.

(2)  Zweimal im Jahr (April, November) finden Sonderrunden statt. Dabei zählt der Punktwert 4-fach wobei der 1. Teil in die Meisterschaftskasse, die 3 verbleibenden Teile in die Sonderkasse eingezahlt werden. Vorraussetzung ist, dass mindestens 7 Mitglieder anwesend sind. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter legt diese Sonderrunde spontan fest.

(3)  Einmal imJahr findet der UNO-Pokal-Nacht statt.

(4) Sonderspielrunden müssen allen Mitgliedern bekannt und zugänglich sein.

 

§ 14 Ordnungsmaßnahmen

Bei Clubschädigendem oder sonstigen Fehlverhalten innerhalb der Gemeinschaft  kann ein Mitglied durch den Vorstand aus dem Klub ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für ein Mitglied, das seinen Jahresbeitrag bis zur Hauptversammlung nicht bezahlt hat. Dem Mitglied sind die Gründe schriftlich mitzuteilen. Gegen diese Entscheidung ist Einspruch möglich. Über diesen Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit in geheimer Abstimmung.

§ 15 Änderung der Satzung

Über eine Änderung der Satzung entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 16  Wirksamwerden

Die Original-Satzung wurde am 08.01.2008 von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist am gleichen Tag wirksam geworden.

 

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 26.11.2008 wurde in die Satzung eingearbeitet und sind seit dem 10.12.2008 wirksam.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 25.11.2009 wurde in die Satzung eingearbeitet und sind seit dem 28.12.2009 wirksam.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 22.11.2010 wurde in die Satzung eingearbeitet und sind seit dem 27.12.2010 wirksam.

--> Anwesenheit auf 20 reduziert

--> Neuregelung bei Abmeldungen

--> Neuregelung bei 4-fach Sonderrunden

--> Neuregeulung bei Schnapsrunden

--> Einführung eines Anwesenheitspokals

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 21.11.2012 wurde in die Satzung eingearbeitet und sind seit dem 04.12.2012 wirksam.

--> Anwesenheit auf 250 Spiele abgeändert

--> Neuregelung bei Abstimmung

UNO Verein Organe

Auf der 6. Mitgliederversammlung vom 21.11.2012 wurde wieder gewählt. Es kam dabei zu folgenden Ergebnissen:

 

Vorsitzender Thomas Lehmann
stellv. Vorsitzender + Pressesprecher Susann Heinisch
Schatzmeister Meisterkasse Mario Wesemann
Schatzmeister Sonderkasse Stefan Hantzsch

 

 


Auf der 5. Mitgliederversammlung vom 15.11.2011 wurde der 3. Vorstand des UNO-Clubs Dresden gewählt. Dieser setzt sich für die kommenden 2 Jahre wie folgt zusammen:

 

Vorsitzender Michael Reichelt
stellv. Vorsitzender Robert Tschammer
Schatzmeister Meisterkasse Susann Heinisch
Schatzmeister Sonderkasse Stefan Hantzsch
Pressesprecher Tobias Klemm

 

 


Auf der 3. Mitgliederversammlung vom 25.11.2009 wurde der 2. Vorstand des UNO-Clubs Dresden gewählt. Dieser setzt sich für die kommenden 2 Jahre wie folgt zusammen:

 

Vorsitzender Thomas Lehmann
stellv. Vorsitzender Michael Reichelt
Schatzmeister Meisterkasse           Susann Heinisch (Stefan Hantzsch bis 27.11.2010)
Schatzmeister Sonderkasse André Huebner
Pressesprecher Tobias Klemm (Robert Tschammer bis 27.11.2010)

 

 


Auf der 1. Mitgliederversammlung vom 8.1.2008 wurde der 1. Vorstand des UNO-Clubs Dresden gewählt. Dieser setzte sich für die ersten beiden Jahre wie folgt zusammen:

 

Vorsitzener Thomas Lehmann
stellv. Vorsitzender André Huebner
Schatzmeister Meisterkasse          Stefan Hantzsch
Schatzmeister Sonderkasse Robert Tschammer
Pressesprecher Michael Reichelt